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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für MVA Autopflege

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MVA Autopflege, Maximilian Meißner, 82031 Grünwald, Deutschland und ihren Kunden über Fahrzeugaufbereitungen, Innenraumreinigungen, sonstige angebotene Leistungen sowie den Verkauf und die Einlösung von Gutscheinen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen MVA Autopflege und dem Kunden vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag über eine Fahrzeugaufbereitung kommt zustande, wenn MVA Autopflege einen vom Kunden gewünschten Termin und die vereinbarte Leistung bestätigt oder die Leistung auf Wunsch des Kunden erbringt.

Art und Umfang der Leistung richten sich nach dem jeweils vereinbarten Paket bzw. der individuell vereinbarten Leistung. Zusätzliche Leistungen oder notwendige Aufpreise, insbesondere aufgrund außergewöhnlicher Verschmutzung oder besonderer Fahrzeuggröße, werden dem Kunden vor Durchführung soweit möglich mitgeteilt und nur nach entsprechender Vereinbarung berechnet.

3. Termine und Stornierungen

Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Eine kostenlose Absage oder Verlegung eines Termins ist bis spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

Absage bis 12 Stunden vorher: kostenlos.
Absage innerhalb von 12 Stunden: 25 % des vereinbarten Preises.
Nichterscheinen bzw. Nichtantreffen am vereinbarten Ort: 50 % des vereinbarten Preises.

Die genannten Beträge werden als pauschalierter Schadensersatz vereinbart. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. MVA Autopflege bleibt der Nachweis eines darüber hinausgehenden tatsächlichen Schadens vorbehalten.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zur Verfügung und ermöglicht den Zugang zum Fahrzeug. Das Fahrzeug sollte grundsätzlich frei von persönlichen Gegenständen sein.

Wichtige oder wertvolle Gegenstände sind vor Beginn der Aufbereitung aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für Gegenstände, die der Kunde im Fahrzeug belässt, haftet MVA Autopflege nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

5. Verschmutzungen, Material und besondere Risiken

Das Reinigungsergebnis hängt unter anderem vom Zustand, Alter und Material des Fahrzeugs sowie von der Art und Intensität der Verschmutzung ab. Bei außergewöhnlicher oder besonders starker Verschmutzung kann ein zusätzlicher Aufwand entstehen.

Für bereits vor der Aufbereitung vorhandene Beschädigungen, Abnutzungen, Verfärbungen, Materialermüdung oder andere Vorschäden haftet MVA Autopflege nicht. Werden während der Reinigung besondere Risiken oder nicht vorhersehbare Materialschäden erkennbar, kann MVA Autopflege die betreffende Behandlung aus Sicherheitsgründen ablehnen oder nur nach Rücksprache durchführen.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Durchführung der Leistung.

Mögliche Zahlungsarten sind insbesondere Barzahlung, Kartenzahlung und Sofortüberweisung, soweit die jeweilige Zahlungsart zum Zeitpunkt der Leistung angeboten werden kann.

7. Gutscheine

Gutscheine von MVA Autopflege können gegen die auf dem Gutschein bezeichnete Leistung bzw. bis zur Höhe des angegebenen Gutscheinwertes für Leistungen von MVA Autopflege eingelöst werden.

Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personenbezogen ausgestellt wurden. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes in bar ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für einen verbleibenden Restbetrag. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Eine Teileinlösung eines Wertgutscheins ist möglich, soweit dies mit dem jeweiligen Gutschein und der gebuchten Leistung vereinbar ist. Ein verbleibender Restwert kann für eine spätere Leistung verwendet werden.

Gültigkeit: Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum höchstens vier Jahre gültig. Die Einlösung muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen. Nach Ablauf der Gültigkeit besteht kein Anspruch auf Einlösung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

Bei einer endgültigen Einstellung des Geschäftsbetriebs von MVA Autopflege kann eine Einlösung nicht mehr angeboten werden. Gesetzliche Ansprüche des Gutscheininhabers bleiben hiervon unberührt. Im Fall eines Insolvenzverfahrens gelten die gesetzlichen insolvenzrechtlichen Vorschriften; eine Gutscheinforderung kann gegebenenfalls beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

8. Mängel und Nachbesserung

Beanstandungen hinsichtlich der erbrachten Leistung sollen MVA Autopflege möglichst unmittelbar nach Abschluss der Aufbereitung mitgeteilt werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

Soweit ein berechtigter Mangel vorliegt, erhält MVA Autopflege grundsätzlich die Möglichkeit zur angemessenen Nachbesserung, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Kunden zumutbar ist.

9. Haftung

MVA Autopflege haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Eine Haftung für bereits vorhandene Schäden, gewöhnliche Abnutzung oder materialbedingte Veränderungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und MVA Autopflege hierfür nicht verantwortlich ist.

10. Absage durch MVA Autopflege

Kann eine Leistung aus Gründen, die MVA Autopflege nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, extremer Witterung, Krankheit oder technischer bzw. örtlicher Umstände, wird der Kunde möglichst frühzeitig informiert und ein Ersatztermin angeboten.

Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird und keine gesetzlichen Gegenansprüche bestehen.

11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

12. Verbraucherrechte und gesetzliche Vorschriften

Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Soweit für einen konkreten Vertrag gesetzliche Informationspflichten, eine Widerrufsbelehrung oder besondere Verbraucherinformationen erforderlich sind, werden diese gesondert bereitgestellt.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anbieter: MVA Autopflege, Maximilian Meißner, 82031 Grünwald, Deutschland

E-Mail: mva.autopflege@gmail.com

Telefon: 0173 6066905

Stand: September 2026